Was müssen Sie für einen Besuch in unserer Einrichtung beachten?
1. Vereinbaren Sie mit uns grundsätzlich mindestens einen Tag vorher einen Termin für Ihren Besuch.
2. Betreten Sie unsere Einrichtung nicht, wenn Sie Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
3. Suchen Sie bitte nicht selbständig die Wohn- oder Besuchsbereiche auf, sondern wenden Sie sich an unser Personal an der Pforte / am Eingangsbereich.
4. Registrieren Sie sich bitte, um eine eventuell notwendige Kontaktpersonennachverfolgung durchführen zu können.
5. Überschreiten Sie nicht die verabredete Besuchszeit.
6. Informieren Sie uns, wenn Sie Ihren Besuch beenden.
Welche Hygieneregeln müssen beachtet werden?
1. Beachten Sie die Husten- und Niesetikette. Tragen Sie einen Mund-Nasen-Bedeckung nach Anweisung des Einrichtungspersonals.
2. Achten Sie auf die Händehygiene beim Aufsuchen und Verlassen der Einrichtung.
3. Halten Sie in jedem Fall den Mindestabstand von 1,50 Meter ein.
4. Werfen Sie den Müll nicht arglos weg, nutzen Sie dafür die von uns vorgesehenen Abfallbehälter in der Einrichtung.
5. Leisten sie den weiteren Anweisungen der Einrichtung und des Personals Folge.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, alle vorgeschriebenen Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und zum Schutz Ihrer Angehörigen einzuhalten.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.
In unserer sehr kleinen Einrichtung haben wir bisher ohnehin wegen möglichen fehlenden Besuchern keinerlei Probleme. Der größere Anteil unserer Mitbewohner hat keine Angehörigen mehr. Auch bei Mitbewohnern mit Angehörigen war es bisher so, dass Besuche sich auf ein mehr oder weniger überschaubare Frequenz konzentrierten. Hinzukommend sind unsere Mitbewohner sehr selbstbestimmend und haben gemeinsam so verfügt, dass Besuche auch weiterhin zunächst nur in besonderen Ausnahmesituationen möglich sein sollen.
Wie auch immer sich die Empfehlungen der verschiedensten öffentlichen Richtungen darstellen, sind wir aber auch der Meinung, dass die neuen Regelungen schon verantwortlich, praktisch durchsetzbar sein sollten, und vor allem alle bisherigen Anstrengungen nicht zunichtemachen.
Somit stellt sich das Problem fehlender Besuche bei uns nicht. Immerhin sind wir eine Altenpflegefamilie. Vereinsamen kann in unserer Familie, auch wenn es nicht die eigene ist, keiner.
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