Fortbildungen für Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten sind jährlich vorgeschrieben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen §§ 43b, 53c (87b a. F.), 45a und b SGB XI. Diese Fortbildung umfasst insgesamt 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
In der heutigen Zeit, in der die Anforderungen an diese Berufsgruppen immer vielfältiger werden, ist es von entscheidender Bedeutung, sich kontinuierlich weiterzubilden. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Betreuungskräfte stets auf dem neuesten Stand sind und die bestmögliche Betreuung und Unterstützung bieten können.
In diesem Jahr haben wir beschlossen, die Fortbildung für zwei Mitarbeiterinnen und einen Mitarbeiter im letzten Teil des Jahres anzusetzen. Dies ermöglicht es uns, alle weiteren anfallenden Termine und Feierlichkeiten problemlos zu bewältigen.
Die Veranstaltung war straff organisiert und von verschiedenen Dozenten gehalten, sodass unsere Mitarbeiter in zehn Stunden hochinteressanten Unterrichts eine Vielzahl von Themen behandeln konnten. Dabei gab es ausreichend Freiräume zur Reflexion der Inhalte sowie deren Integration in die tägliche Arbeit.
Trotz widriger Wetterbedingungen mit Schnee und Glatteis schafften es alle rechtzeitig zum Veranstaltungsort zu gelangen, wodurch der Fortbildungsabschluss wie geplant beginnen konnte. Beim gemeinsamen Mittagessen hatten die Absolventen zudem nochmals Gelegenheit sich untereinander vorzustellen und neue Kollegen kennenzulernen. Es war eine schöne Fortbildung voller Austausch und einer motivierenden Themenauswahl – ganz sicher wird dies auch unserem Haus neue Impulse für die künftige Betreuungsarbeit geben.
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