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Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

  • Autorenbild: Siegfried Niebius
    Siegfried Niebius
  • 6. Mai 2021
  • 2 Min. Lesezeit

Teamfähigkeit in der Pflege ist der Schlüssel zum Erfolg
Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, 9. Mai 2021. Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene, Ende der Impfpriorisierung für AstraZeneca und das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege


Für alle, die vollständig geimpft oder von einer Covid-19-Infektion genesen sind (nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und den Einschätzungen des RKI kann von einer Immunisierung von maximal sechs Monaten ausgegangen werden), entfällt künftig die Notwendigkeit, einige pandemiebedingte Schutzmaßnahmen in bestimmten Situationen einhalten zu müssen. Geimpfte Personen und genesene Personen werden mit getesteten Personen gleichgestellt. Nach dem Bundestag hat heute der Bundesrat der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Sie tritt am Sonntag in Kraft. Die wichtigsten Neuregelungen:

  • Kontaktbeschränkungen entfallen bei privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Zu den privaten Zusammenkünften in diesem Sinne zählen auch die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen und der Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wenn die teilnehmenden Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher geimpft oder genesen sind.

  • Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten für diese Gruppen nicht.

  • Zum Beispiel bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Friseur) oder beim Betreten von Ladengeschäften, wofür (abhängig von den Inzidenzen) ein negativer Schnelltest verpflichtend ist, müssen Geimpfte und Genesene keine vorherige Testung mehr durchführen.

Diese Regelungen bleiben bestehen:

  • Auch Geimpfte und Genesene müssen weiterhin die Abstandsregelungen beachten und Masken tragen.

  • Schutzmaßnahmen für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes durch eine Corona-Infektion besonders bedroht sind, können weiterhin angeordnet werden. Gemeinschaftsveranstaltungen und Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen begründen regelmäßig keine Gefahr in diesem Sinne.

Weitere Neuigkeiten: Die Impfpriorisierung für AstraZeneca soll nach einem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern bundesweit aufgehoben werden.

Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) ist gestern (06.05.2021) vom Bundestag beschlossen worden. Inhalte sind u. a. Regelungen zu neuen digitalen Anwendungen auch in der Pflege, für mehr Telemedizin und für moderne Vernetzung im Gesundheitswesen. Quelle: Team der Geschäftsstelle Pflegenetzwerk Deutschland E-Mail: kontakt@pflegenetzwerk-deutschland.de

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