Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung/der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung hat am 01.02.2018 eine Qualitätsprüfung nach § 114 ff SGB XI in unserer Pflegeeinrichtung MartinsHof durchgeführt. In diese Prüfung wurden auch die Kriterien der Transparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI einbezogen und nach der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Bewertungssystematik mit Noten bewertet. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen nun vor und können eingesehen werden.
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