top of page

Pflegeversicherung: Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie ab 01.07.2025

  • Autorenbild: Siegfried Niebius
    Siegfried Niebius
  • 11. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Einheitliches Jahresbudget

Ab dem 1. Juli 2025 wird für die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein einheitliches Jahresbudget von 3.539 Euro eingeführt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können diesen Betrag flexibel einsetzen, entweder vollständig für eine der beiden Leistungen oder aufgeteilt für beide. Ziel dieser Änderung ist es, die individuellen Bedürfnisse besser zu berücksichtigen und die finanzielle Planung zu erleichtern. Durch die Zusammenführung der bisher getrennten Budgets wird die Handhabung erheblich vereinfacht, was insbesondere pflegende Angehörige entlastet.


Vereinfachte Antragstellung

Die komplizierten Regelungen zur Beantragung und Abrechnung der bisherigen Leistungen entfallen. Stattdessen wird ein vereinfachter Prozess eingeführt: Ein einziger Antrag reicht aus, um das gesamte Jahresbudget zu nutzen. Diese Neuerung reduziert den Verwaltungsaufwand und spart Zeit.


Verlängerte Anspruchsdauer

Die Dauer, in der die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, wird von sechs auf acht Wochen pro Jahr verlängert. Dies gibt Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr Flexibilität bei der Planung von Ersatzpflegezeiten.


Wegfall der Vorpflegezeit

Die bisherige Regelung, die eine sechsmonatige Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege vorschrieb, wird abgeschafft. Ab dem 1. Juli 2025 können Pflegebedürftige die Leistungen der Verhinderungspflege ohne Wartezeit beantragen. Diese Änderung erleichtert den Zugang zur Unterstützung erheblich und ist besonders hilfreich in neuen oder kurzfristigen Pflegesituationen.


Fortzahlung des Pflegegelds

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, erhalten dieses auch während der Verhinderungspflege weiterhin – allerdings in reduzierter Höhe von 50 Prozent des regulären Betrags. Diese Regelung schafft finanzielle Sicherheit für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen, während die Hauptpflegeperson zeitweise von einer Ersatzpflegekraft entlastet wird. Gleichzeitig wird berücksichtigt, dass in dieser Zeit keine aktive Pflegetätigkeit durch die Hauptpflegeperson erfolgt. Dies ermöglicht einen balanceorientierten Ansatz und erleichtert den Übergang zu einer Ersatzpflege.


Ziel der Änderungen

Die ab dem 1. Juli 2025 geltenden Anpassungen sollen den Zugang zu Pflegeleistungen vereinfachen, die Flexibilität erhöhen und pflegende Angehörige spürbar entlasten. Besonders der Wegfall bürokratischer Hürden und die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten tragen zu einer besseren Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Familien bei.

MartinsHof Grabow · Hauptstraße 14 · 16945 Kümmernitztal OT Grabow Telefon: 033968 508900 · Mail: info@martinshof-grabow.de · IK Zeichen: 511 211 405 5

 
 

MARTINSHOF KÜMMERNITZTAL / GRABOW

Altenpflegefamilie – unterstützende Wohnform – vollstationär
Pflege und betreutes Wohnen im Urlaubsland Prignitz / Brandenburg

MartinsHof – ein Ort der Unterstützung und Erholung

 

Im Herzen der Prignitz bietet der MartinsHof Erwachsenen jeden Alters einen geschützten Rückzugsort in naturnaher Umgebung. Unsere kleine Einrichtung vereint betreutes Wohnen mit individueller Pflege sowie Begleitung – ob zur Erholung, zur Rekonvaleszenz oder im Rahmen der Kurzzeitpflege. Dabei legen wir besonderen Wert auf persönliche Zuwendung, fachliche Kompetenz und ein Umfeld mit Struktur und Würde.

KONTAKT

MartinsHof

Hauptstraße 14

16945 Kümmernitztal OT Grabow

Telefon: 033968 508900

Fax: 033968 50958

Mail: info@martinshof-grabow.de

Ihr Ansprechpartner:

Siegfried Niebius

 

IK Zeichen: 511 211 405

BESUCHER-ANMELDUNG

Um Ihren Besuch besser planen zu können, melden Sie sich bitte über unser Besucherformular an.

 

Geben Sie unter Postleitzahl einfach “1694“ ein und schon finden Sie unsere Einrichtung.

www.besucherplan.de/Anfrage

© 2018–2025  MartinsHof – Unterstützende Wohnform vollstationär – Betreute Ferien

bottom of page