top of page

Weiterhin geltende Besucherregelung

  • Autorenbild: Siegfried Niebius
    Siegfried Niebius
  • 19. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 24. Dez. 2020


ree
MartinsHof Kümmernitztal: 18.09.2020 COVID-19 – angepasster Gesundheitsschutz laut RKI vom 09.09.2020

Die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen Besuchern der Zutritt gestattet wird, hängt von der lokalen Situation ab und werden in Abstimmung mit dem zuständigem Gesundheitsamt getroffen.


Generell sollten soziale Kontakte möglichst über Telekommunikation anstatt über persönliche Besuche erfolgen.


Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sollen der Einrichtung fernbleiben.


Für den Fall, dass Besuche zugelassen werden:


  • Jeder Besuch muss registriert werden (Name des Besuchers, Datum des Besuchs, besuchter Heimbewohner).

  • Die Besuche sollen auf ein Minimum beschränkt und zeitlich begrenzt werden oder die Besucher müssen in den erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

  • Diese beinhalten, dass Einhalten von mindestens 1,5 - 2 m Abstand zum Bewohner,

  • dass Tragen von Schutzkittel und Mund-Nasen-Schutz, die Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen des Bewohnerzimmers.

Warum sind diese Maßnahmen dringend erforderlich?


Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen, und Bewohner sowie Betreute von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen gehören aufgrund ihres Alters und/oder des Vorliegens von Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herz- Kreislauferkrankungen) zu dem Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus besteht bei Auftreten einer COVID-19-Erkrankung in der Einrichtung aufgrund der gemeinsamen räumlichen Unterbringung, der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten und z.T. nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für den Erwerb einer Infektion. Diese Situation erfordert den Einsatz breitgefächerter Strategien für die Prävention des Auftretens und der Weiterverbreitung einer COVID-19-Erkrankung innerhalb der Einrichtung sowie nach extern.


Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst: V.09, 09.09.2020

MartinsHof Grabow · Hauptstraße 14 · 16945 Kümmernitztal OT Grabow Telefon: 033968 508900 · Mail: info@martinshof-grabow.de · IK Zeichen: 511 211 405 5

 
 

MARTINSHOF KÜMMERNITZTAL / GRABOW

Altenpflegefamilie – unterstützende Wohnform – vollstationär
Pflege und betreutes Wohnen im Urlaubsland Prignitz / Brandenburg

MartinsHof – ein Ort der Unterstützung und Erholung

 

Im Herzen der Prignitz bietet der MartinsHof Erwachsenen jeden Alters einen geschützten Rückzugsort in naturnaher Umgebung. Unsere kleine Einrichtung vereint betreutes Wohnen mit individueller Pflege sowie Begleitung – ob zur Erholung, zur Rekonvaleszenz oder im Rahmen der Kurzzeitpflege. Dabei legen wir besonderen Wert auf persönliche Zuwendung, fachliche Kompetenz und ein Umfeld mit Struktur und Würde.

KONTAKT

MartinsHof

Hauptstraße 14

16945 Kümmernitztal OT Grabow

Telefon: 033968 508900

Fax: 033968 50958

Mail: info@martinshof-grabow.de

Ihr Ansprechpartner:

Siegfried Niebius

 

IK Zeichen: 511 211 405

KIM: Mail vorhanden

BESUCHER-ANMELDUNG

Um Ihren Besuch besser planen zu können, melden Sie sich bitte über unser Besucherformular an.

 

Geben Sie unter Postleitzahl einfach “1694“ ein und schon finden Sie unsere Einrichtung.

www.besucherplan.de/Anfrage

© 2018–2025  MartinsHof – Unterstützende Wohnform vollstationär – Betreute Ferien

bottom of page