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Weiterhin geltende Besucherregelung

Aktualisiert: 24. Dez. 2020


MartinsHof Kümmernitztal: 18.09.2020 COVID-19 – angepasster Gesundheitsschutz laut RKI vom 09.09.2020

Die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen Besuchern der Zutritt gestattet wird, hängt von der lokalen Situation ab und werden in Abstimmung mit dem zuständigem Gesundheitsamt getroffen.


Generell sollten soziale Kontakte möglichst über Telekommunikation anstatt über persönliche Besuche erfolgen.


Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sollen der Einrichtung fernbleiben.


Für den Fall, dass Besuche zugelassen werden:


  • Jeder Besuch muss registriert werden (Name des Besuchers, Datum des Besuchs, besuchter Heimbewohner).

  • Die Besuche sollen auf ein Minimum beschränkt und zeitlich begrenzt werden oder die Besucher müssen in den erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

  • Diese beinhalten, dass Einhalten von mindestens 1,5 - 2 m Abstand zum Bewohner,

  • dass Tragen von Schutzkittel und Mund-Nasen-Schutz, die Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen des Bewohnerzimmers.

Warum sind diese Maßnahmen dringend erforderlich?


Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen, und Bewohner sowie Betreute von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen gehören aufgrund ihres Alters und/oder des Vorliegens von Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herz- Kreislauferkrankungen) zu dem Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus besteht bei Auftreten einer COVID-19-Erkrankung in der Einrichtung aufgrund der gemeinsamen räumlichen Unterbringung, der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten und z.T. nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für den Erwerb einer Infektion. Diese Situation erfordert den Einsatz breitgefächerter Strategien für die Prävention des Auftretens und der Weiterverbreitung einer COVID-19-Erkrankung innerhalb der Einrichtung sowie nach extern.


Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst: V.09, 09.09.2020
 

MartinsHof Grabow · Hauptstraße 14 · 16945 Kümmernitztal OT Grabow Telefon: 033968 508900 · Mail: info@martinshof-grabow.de · IK Zeichen: 511 211 405 5

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